Callenberg
Lehndorf - Freidorf - Gemeinde - Ortsteil, so könnte man die Ortsgeschichte kurz beschreiben.
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes finden wir im ältesten Stadtbuch von Budissin, einen Dingbuch aus der Zeit von 1359-99. Seinen Namen hat der Ort anscheinend vom fast unbewaldeten Berg Kahlenberg, Kalymberg oder Kalmberg erhalten - der "kahle Berg". Als Ortsnamen tauchen auch Kalynberg, Kalmberg, Kahlenberg, Calembergk, Kallenberg. Bis 1881 wurde der Name Kallenberg geschrieben, obwohl bereits auf einer Karte von 1650 der Name "Callenberg" erscheint. Callenberg liegt mitten im slawischen Siedlungsgebiet. Die alten Flurnamen deuten jedoch auf fränkische Siedlung hin.
Unsere Gegend wurde damals das "Rechenberg'sche Land" genannt.
Am 23. März 1628 verkauft v. Rechenberg Callenberg für 3000 Taler an das Domkapitel Budissin, Callenberg wird domstiftliches Grundeigentum.
Nach dem 30-jährigen Krieg befand sich das Domstift Budissin in Geldschwierigkeiten. Das Domkapitel bot den Callenbergern Einwohnern das Gut und Dorf zum Kauf an.
Die Callenberger kauften sich 1652 für 1500 Taler von den Diensten und Abgaben vom Budissiner Domkapitel los. Die Callenberger teilten Felder und Wiesen unter sich auf.
Callenberg wurde zum Freidorf - außer dem Schutzgeld. Das Schutzgeld wurde auf die Grundstücke aufgeteilt und vom Gemeindeältesten einkassiert.
Im Jahre 1710 erhoben die Rechenbergischen Erben wegen restierender Kaufgelder von 1628 Anspruch auf das Gut Callenberg. Das Budissiner Oberamt entschied für die Rechenberg'schen Erben. Es kam zum Vergleich zwischen den Callenberger Einwohnern und den Rechenberg`schen Erben. Die Callenberger Bürger mussten die 1500 Taler an die Rechenberger zahlen, und zwar 100 Taler am 18. Juni 1710 sofort nach Gerichtsbeschluss und 1400 Taler am 14. Juli 1710 an die Rechenberg'schen Erben. Sollte der Zahlungstermin 18. Juni nicht eingehalten werden, so sind die 100 Taler den Callenbergern verlustig und die Rechenberger erhalten Dorf und Gut zurück einschließlich der Dienstbarkeiten der Bürger. Da das Domkapitel 1628 an v. Rechenberg die 1500 Taler nicht bezahlte und im Freibrief von 1652 den Callenbergern Hilfe und Unterstützung zugesichert wurde, haben die Callenberger vom Domkapitel als eigentümlichen Urheber des Rechtsstreites die Rückerstattung der im Jahre 1710 gezahlten 1500 Taler mit Zinsen und Unkosten gefordert. Dies erfolgte am 7. Dezember 1717.
Die Beglaubigung (Confimationsurkunde) zu den Callenberger Gemeindevergleichen erfolgte bei der Sächsischen Regierung am 1. Februar 1732! 80 Jahre nach dem Freikauf waren endlich alle Formalitäten erledigt. Beharrlichkeit und Freiheitswille der Callenberger hatte Erfolg.
Von 1628-52 war Callenberg den domstiftlichen Rügengerichten unterstellt.
Callenberg war nach Schirgiswalde in die kath. Kirche eingepfarrt und zahlte dorthin die Stolgebühren (Kirchenabgaben).
Am 1. Juni 1934 war die Eingemeindung von Callenberg, Carlsberg und Wurbis nach Crostau. Die Unterschriftsleistung vom Bürgermeister erfolgte am 12. April des Jahres.
Bürgermeister der neuen Gemeinde wurde der bisherige Bürgermeister von Crostau Max Winkler. Callenberg zählte zu diesem Tage 849 Einwohner, die neue Gemeinde Crostau 2124.
Mit der Eingemeindung konnten sich viele Callenberger nicht abfinden. Viele hätten gern die Eigenständigkeit behalten.
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