

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert: Afrikanische Schweinpest: Neue Fälle im LK Görlitz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister/-innen,
die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde in Sachsen bis dato erfolgreich bekämpft. Jedoch wurde am 1. April 2026 in der Gemeinde Waldhufen (Landkreis Görlitz) die ASP bei einem Wildschwein erneut amtlich festgestellt. Bei intensiven Suchaktionen, auch über die Osterfeiertage, wurden weitere Wildschweinkadaver bzw. -teile in den Königshainer Bergen, Kämpferberge, Hutberg und Kanonenbusch festgestellt und positiv auf ASP getestet. In der Folge wurden weitere 39 Ausbrüche dieser Tierseuche bei Wildschweinen in unserem Nachbarkreis amtlich festgestellt. Daher mussten die Restriktionszonen entsprechend den EU-Vorgaben angepasst werden. Diese reichen nun in den Landkreis Bautzen. In unserem Landkreis ist aktuell kein Zaunbau geplant.
Im LK Bautzen gilt seit dem 29.04.2026 folgendes:
Welche Gebiete fallen in die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?
- Gemeinde Hochkirch mit den Gemarkungen Breitendorf, Kohlwesa, Niethen, Rodewitz/Pommritz, Zschorna,
- Gemeinde Stadt Weißenberg mit den Gemarkungen Cortnitz, Gröditz, Kotitz, Lauske/W, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Trauschwitz, Weicha, Weißenberg, Wuischke/W.
In diesen Gebieten gelten die Beschränkungen, die sich in der fünfjährigen Seuchenbekämpfung bewährt haben:
Anforderungen an Jäger:
- Beschränkung und Ankündigungspflicht für Bewegungs- und Ansitzdrückjagden
- Die Verstärkte Bejagung wird angeordnet
- Verbringungsverbot für Wildschweine und -erzeugnisse aus der Sperrzone II heraus. Eine Verwertung ist nur für den Eigenbedarf zulässig. Dies wird von der Untersuchungsstelle auf dem Wildursprungsschein entsprechend abgestempelt.
- Prämierungen: gesund erlegt 50,- EUR, bei Verzicht auf Aneignung 150,- EUR, krankerlegt 150,- EUR
- Verstärkte Fallwildsuche und Taxierung des Wildschweinbestandes auch durch Einsatz von Drohnen
- Beseitigungspflicht für Aufbruch und Schwarte. Es wurde ein Kadaversammelpunkt in Nostitz, an der B178n eingerichtet.
Anforderungen an Schweinehalter:
- Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten
- Verbringungsbeschränkungen für Schweine und -erzeugnisse die in der Sperrzone II gewonnen wurden
Anforderungen an die Allgemeinheit:
- Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen kann beschränkt werden
- Leinenzwang für Hunde
- Verbot von Veranstaltungen mit Schweinen
- Duldung der Errichtung von Zäunungen
Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I (Pufferzone)?
- Gemeinde Cunewalde,
- Gemeinde Großdubrau,
- Gemeinde Großpostwitz/O.L.,
- Gemeinde Hochkirch, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
- Gemeinde Kubschütz,
- Gemeinde Malschwitz,
- Gemeinde Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Auritz, Basankwitz, Bautzen, Boblitz, Burk, Malsitz, Nadelwitz, Niederkaina, Oberkaina, Oehna, Strehla,
- Gemeinde Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Gemarkungen Bederwitz, Halbendorf/Geb, Suppo, Wurbis,
- Gemeinde Stadt Weißenberg, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II.
Was gilt in der Pufferzone?
- Erleichterungen für Hausschweinehalter
Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
- Erleichterungen für Jäger.
Selbst angeeignetes Schwarzwild darf bundesweit in begrenztem Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann. Es wurde ein Kadaversammelpunkt in der Straßenmeisterei Bautzen, Neusalzaer-Straße eingerichtet
- Anforderungen an die Allgemeinheit
Verbot von Veranstaltungen mit Schweinen
Duldung der Errichtung von Zäunungen
Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am 28.05.2026 veröffentlicht, und gelten ab dem Folgetag.
Hier finden Sie den Link der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
Sperrzone I:
Sperrzone: II:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (03591 5251 39001, 03591 5251 39116, lueva@lra-bautzen.de )
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bialek
Amtstierarzt
Leiter des LÜVA
Gute Nachrichten für unsere Kindergartenkinder in Crostau:
Endlich wieder Toben im Freien im Kindergarten „Zwergenhaus am Kälberstein“!
Da der Spielplatz wegen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses weichen musste, freue ich mich umso mehr, heute einen Teilbereich des neugestalteten Spielbereichs für den Kindergarten „Zwergenhaus am Kälberstein“ freizugeben.
Ein herzliches Dankeschön an die Kinder und deren Eltern sowie die Erzieher für ihr Verständnis während der Wartezeit!
Viel Spaß beim Spielen!
Sven Gabriel
Bürgermeister

Wanderweg "Körse-Rundweg"
Aufgrund der aktuellen Baumaßnahme "Max-Pelz-Straße" ist der Wanderweg "Körse-Rundweg" voraussichtlich bis Ende November 2026 nicht vollständig nutzbar.
Von Schirgiswalde aus kommend, betrifft die Sperrung das Ende des Weges "Am Haag" - ein Durchkommen bis zum Schlossberg ist nicht möglich.
Alternativ können Sie von "EURONICS Holfeld" Schirgiswalde entlang der Bautzener Straße bis zur Kreuzung in Kirschau, rechts auf die Callenberger Straße laufen,
um den Körse-Rundweg wieder zu erreichen.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Friedensrichter oder einer Friedensrichterin
Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sucht, für eine Wahlperiode von 5 Jahren, zum 06.08.2026 einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes.
Die Stadt kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. Im Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) § 4 sind Anforderungen sowie Ausschlussgründe näher erläutert.
Wenn Sie in der Stadt Schirgiswalde-Kirschau wohnen, Interesse an dieser Aufgabe haben und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen bewerben Sie sich schriftlich bei der Stadt Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde-Kirschau.
Bewerbungsschluss ist der 30.04.2026.
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Spree fertiggestellt
Übergabe an die Gemeinden in den Landkreisen Görlitz und Bautzen durch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Die aktualisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (Hochwasserkarten) der Spree für die Gemeinden Ebersbach-Neugersdorf, Neusalza-Spremberg, Oppach, Sohland a.d. Spree und Schirgiswalde-Kirschau in den Landkreisen Görlitz und Bautzen sind fertiggestellt. Sie wurden am 20.03.2026 den Kommunen durch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen vorgestellt und übergeben. Dabei handelt es sich um Kartensätze für verschiedene Hochwasserszenarien der Spree.
Die Karten werden anschließend auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/
veröffentlicht.
Dort können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden über ihre Betroffenheit bei Hochwasser informieren.
In den Hochwassergefahrenkarten wird die Gefährdung für Ortschaften bei unterschiedlichen statistischen Hochwasserszenarien aufgezeigt. Dabei werden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten in den überschwemmten Bereichen angegeben. In den Hochwasserrisikokarten werden unter anderem die Flächennutzung der überschwemmten Flächen und besonders gefährdete Objekte dargestellt.
Hintergrundinformation
Die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ist Bestandteil der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Die Karten und das danach dann noch zu erstellende Hintergrunddokument für den Hochwasserrisikomanagementplan der Elbe sind alle sechs Jahre zu überprüfen und wenn nötig zu aktualisieren. Dafür sind meist umfangreiche Gewässervermessungen sowie die Erstellung bzw. Fortschreibung von hydraulischen Modellen erforderlich.
Parkplatz Kirschauer Kirche gesperrt
Bitte beachten: ab Montag, 16.03. ist der Parkplatz unterhalb der Kirschauer Kirche gesperrt.
Die Baumaßnahme Erneuerung Regenwasserkanalisation wird nach der Winterunterbrechung fortgeführt.
Bauzeit ca. 6 Wochen
Alternative Parkmöglichkeiten sind oberhalb der Kirche bzw. Friedhof wie gewohnt vorhanden und erreichbar.
Vielen Dank für ihr Verständnis!
Grundhafte Instandsetzung Max-Pelz-Straße Kirschau
Im Zeitraum März bis voraussichtlich Dezember 2026 wird die Max-Pelz-Straße in Kirschau grundhaft instandgesetzt.
Die Baumaßnahme wird als Gemeinschaftsprojekt mit dem Abwasserzweckverband „Obere Spree“ und der SachsenEnergie umgesetzt. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme werden die Entwässerungsleitungen für Regenwasser und Schmutzwasser, Stromleitungen, sowie Gasleitungen ausgetauscht.
Weiterhin soll auch die Straßenbeleuchtung abschließend erneuert werden.
Als Planungsbüro unterstützt uns das Ingenieurbüro Giehler Jarecki & Sünder eGbR aus Oderwitz.
Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Baupartnern diese in einem wirklich schlechten Zustand befindliche Straße grundhaft sanieren zu können
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Interbehördliche Kooperation 2026 – IBK 2026: Ankündigung und Beitragsaufruf
Die Polizei warnt! Vorsicht vor Schockanrufen
Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2026
Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der jeweils für das Steuerjahr gültigen Fassung wird die Hundesteuer durch die Gemeinde erhoben.
Gemäß § 9 Abs. 4 dieser Satzung kann die Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden wird verzichtet.
Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Steuerfälle die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe fest.
Die Hundesteuer 2026 wird mit dem in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 01.07.2026 fällig.
Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderung.
Im Falle der Änderung von Veranlagungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Schirgiswalde-Kirschau, den 19.12.2025
Gabriel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2026
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge), Eigentumsverhältnisse oder Nutzungen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden wird verzichtet.
Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Grundstücke auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe fest.
Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.
Die Fälligkeit für Jahreszahler ist am 01.07.2026.
Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderungen.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Veranlagungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Schirgiswalde-Kirschau, den 19.12.2025
Gabriel
Bürgermeister

Wichtige Information für Überweisungen an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau
Seit dem 05.10.2025 wurde von den Kreditinstituten die neue EU-Richtlinie VoP (Verification of Payee) für Überweisungen umgesetzt.
Ziel ist es, durch den Abgleich von Empfängernamen und IBAN, Betrugsversuche zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Bei abweichendem Empfängernamen erfolgt eine Fehlermeldung bei Ihrer Überweisung.
Bitte achten Sie auf den korrekten Empfängernamen (Kontoinhaber) für Ihre Zahlung:
Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit der IBAN: DE68 8555 0000 1099 9889 90 - BIC: SOLADES1BAT.
→ Bitte prüfen Sie bereits bestehende Daueraufträge bei Ihren Banken und ändern diese bei Abweichungen.
→ Erteilte Lastschriftmandate an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter 03592/386621 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Stadtkasse der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
VORSICHT! BETRÜGER!
Derzeit verschickt ein angebliches Inkassounternehmen per Mail unter dem Absender rechnung@universum-service.de, Rechnungen bzw. Mahnungen, die den Anschein erwecken, dieses Unternehmen sei von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau oder einer staatlichen Stelle mit Sitz im Landkreis Bautzen beauftragt. Dies ist falsch!
Die Firma „UNIVERSUM Inkasso GmbH“, die das angebliche Inkassounternehmen verwendet gibt es wirklich, allerdings handelt es sich bei den Absendern der versendeten Mails um Nachahmer und damit um Betrüger (Diebstahl der Identität). Die offizielle E-Mail-Adresse der Universum Inkasso GmbH lautet: office@universum-inkasso.de
Die Rechnungen/Mahnungen werden angeblich im Auftrag des „Finanzamtes Stadt Schirgiswalde-Kirschau“ verschickt. Diese Institution gibt es nicht. In der Stadtverwaltung gibt es kein Finanzamt. Das Finanzamt als staatliche Stelle befindet sich in Bautzen. Die Finanzverwaltung vollstreckt auch selbst, in der Regel über Zollbehörden.
Sowohl die Stadt als auch Finanzamt benötigen keine Inkassobüros und bedürfen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern etc. auch keines gerichtlichen Mahnbescheides.
Vorsicht: in der Mail befindet sich ein Anhang, bei dem Schadsoftware nicht ausgeschlossen werden kann. Also bitte nicht öffnen!
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Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer
Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer.pdf (1,2 MiB)
Förderung der privaten Hochwassereigenvorsorge
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund "Oberland"
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund Oberland.pdf (11,8 MiB)

