VORSICHT! BETRÜGER!
Derzeit verschickt ein angebliches Inkassounternehmen per Mail unter dem Absender rechnung@universum-service.de, Rechnungen bzw. Mahnungen, die den Anschein erwecken, dieses Unternehmen sei von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau oder einer staatlichen Stelle mit Sitz im Landkreis Bautzen beauftragt. Dies ist falsch!
Die Firma „UNIVERSUM Inkasso GmbH“, die das angebliche Inkassounternehmen verwendet gibt es wirklich, allerdings handelt es sich bei den Absendern der versendeten Mails um Nachahmer und damit um Betrüger (Diebstahl der Identität). Die offizielle E-Mail-Adresse der Universum Inkasso GmbH lautet: office@universum-inkasso.de
Die Rechnungen/Mahnungen werden angeblich im Auftrag des „Finanzamtes Stadt Schirgiswalde-Kirschau“ verschickt. Diese Institution gibt es nicht. In der Stadtverwaltung gibt es kein Finanzamt. Das Finanzamt als staatliche Stelle befindet sich in Bautzen. Die Finanzverwaltung vollstreckt auch selbst, in der Regel über Zollbehörden.
Sowohl die Stadt als auch Finanzamt benötigen keine Inkassobüros und bedürfen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern etc. auch keines gerichtlichen Mahnbescheides.
Vorsicht: in der Mail befindet sich ein Anhang, bei dem Schadsoftware nicht ausgeschlossen werden kann. Also bitte nicht öffnen!
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Neue Spielzeiten des Glockenspiels Schirgiswalde
Das Glockenspiel der Schirgiswalder Pfarrkirche erklingt in dieser Saison jeweils
Dienstag und Donnerstag um 18:00 Uhr sowie
Samstag um 17:00 Uhr.
In Absprache mit dem Pfarrbüro der Katholischen Gemeinde ist es auch möglich, das Carillon zu besonderen Anlässen zu anderen Zeiten bespielen zu lassen.
Landkreis Bautzen: Fortsetzung Straßenbefahrung - Messfahrzeug erneut im Landkreis im Einsatz
Nach der „Winterpause“ geht das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) geht in die nächste Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist abgeschlossen, die Daten werden aktuell von den Gemeinden evaluiert.
Seit März 2025 sind wieder die speziellen Messfahrzeuge von der Firma LEHMANN + PARTNER GmbH aus Erfurt im Einsatz, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge werden voraussichtlich noch bis Mai 2025 die Straßen digital erfassen und vermessen. Durch die Nutzung der hochauflösenden und georeferenzierten Bilder sowie der Laserscandaten erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.
Mithilfe dieser Daten werden sämtliche Informationen erfasst, welche für die Digitalisierung der rechtlich notwendigen Straßenbestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden erforderlich sind.
Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.
NEUER Blutspende-Ort
Die Blutspende des DRK findet ab diesem Jahr zu folgenden Terminen im
DORFGEMEINSCHAFTSHAUS RODEWITZ (Hauptstraße 25) - nicht mehr im Gewölbesaal Crostau statt:
Mittwoch, 21. 05.2025
Mittwoch, 20.08.2025
Mittwoch, 12.11.2025
jeweils 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Bitte beim Blutspendendienst des Deutschen Roten Kreuzes Termin reservieren unter 0800/ 11 949 11.
Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 2025
Allgemeines / Grundlagen:
Ab 2022 wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Für das Jahr 2025 wird die Grundsteuer zum ersten Mal, basierend auf den neuen durch das Finanzamt Bautzen ermittelten Grundstückswerten, neu berechnet. Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau ist an die Angaben der Grundsteuermessbescheide gebunden. Für 2024 gilt die Grundsteuer, entsprechend der bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Durch die Grundsteuerreform soll eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Ungerechtigkeit der Grundsteuer beseitigt werden. Dafür orientiert sich die Höhe der Grundsteuer genauer als in der Vergangenheit am Wert der Grundstücke. Das Grundsteueraufkommen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau soll sich in Summe aber weder erhöhen noch vermindern.
Entsprechend der Maßgabe einer gerechteren Verteilung wird sich folglich bei einigen Grundstücken die Grundsteuer erhöhen, bei anderen Grundstücken die Grundsteuer absenken.
Anhand dem durch das Finanzamt Bautzen ermittelten und Ihnen postalisch zugesandten Grundsteuerwert und dem sich daraus ergebenden Grundsteuermessbetrag wird von uns die Grundsteuer ermittelt. Dazu multiplizieren wir den Grundsteuermessbetrag mit dem für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau ab 2025 beschlossenen Hebesatz.
Um bei den Grundsteuereinnahmen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau aufkommensneutral zu bleiben, d.h. das Grundsteueraufkommen 2025 nicht zu erhöhen oder zu vermindern, hat der Stadtrat die Hebesätze für 2025, wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliches Vermögen): 300 % (bisher 300%) = Faktor 3,00
Grundsteuer B (Grundvermögen): 382 % (bisher 415%) = Faktor 3,82
Jeder Steuerpflichtige erhält von der Stadt für jedes seiner Grundstücke einen gesonderten Grundsteuerbescheid ab 2025. Auf diesen Bescheiden sind die genauen Zahlungstermine zur Grundsteuer angegeben.
Wichtig für die Zahlungen:
Alle bisherigen Zahlungsverpflichtungen zur Grundsteuer entfallen ab dem 01. Januar 2025! Bitte sehen Sie von Zahlungen auf Grundlage der alten Grundsteuerbescheide ab. Bitte stornieren Sie auch bisherige Daueraufträge zur Grundsteuer zum Jahresende 2024. Bitte leisten Sie für 2025 erst wieder Zahlungen, wenn Sie einen neuen Grundsteuerbescheid der Stadt Schirgiswalde-Kirschau erhalten haben.
Sollten Sie eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug ab 2025 erfolgt erst, wenn Ihnen der neue Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vorliegt.
Zeitpunkt Ausstellung Grundsteuermessbescheid:
Vorgesehen ist, die Grundsteuerbescheide aller bereits geprüften Grundstücke im Januar/Februar 2025 zu versenden. Für alle weiteren Grundstücke, bei welchen behördlicherseits noch Prüfungen vorgenommen werden müssen, werden so gut wie möglich im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt.
Allgemeinverfügung Borkenkäfer 2024
Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer
Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer.pdf (1,2 MiB)
Förderung der privaten Hochwassereigenvorsorge
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund "Oberland"
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund Oberland.pdf (11,8 MiB)