Aktuelles

Baumaßnahme „Neue Zuwegungen für die Kindertagesstätte Regenbogen“ abgeschlossen

Im Juni 2025 begannen die Arbeiten rund um die Kindertagesstätte Regenbogen mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Einrichtung deutlich zu verbessern. Kern des Vorhabens war die Herstellung zweier neuen Zuwegungen, die sowohl funktional als auch sicher gestaltet werden sollten.

Somit entstand unter anderem eine barrierefreie Zuwegung an der Bahnhofstraße, um Besuchern wie auch Nutzern mit Mobilitätseinschränkungen bzw. auch mit Kinderwagen die Erreichbarkeit des Kindergartengeländes zu ermöglichen.

Zudem wurde auch eine Treppenanlage mit direkt angrenzenden Parkflächen im Bereich der Bahnhofstraße errichtet, um einen kurzen Weg zwischen Parkmöglichkeit und Zugang Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Herausforderung in der Planung und Umsetzung waren die teils großen Höhenunterschiede zwischen öffentlichem Verkehrsraum und dem Grundstück der Kindertagesstätte, welche durch die Errichtung massiver Stützwände ausgeglichen werden konnte.

Pflasterflächen wurden unter anderem mit langlebigen Granitpflaster ausgebildet, die neuen Zugänge erhielten doppelflügige Tore mit elektronischer Steuerung sowie die Gehwege außerhalb und innerhalb des Kindergartengeländes sind durch die Errichtung einer neuen Beleuchtung auch in den dunklen Stunden optimal ausgeleuchtet.

Im Zuge der Baumaßnahme wurde ein Teilstück der Bahnhofsstraße grundhaft ausgebaut und mit einer neuen Entwässerungsanlage versehen.

Die offizielle Einweihung am 18.12.2025 gemeinsam mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte, Bürgermeister Herrn Gabriel, Amtsleiterin Frau Neumann sowie Herrn Gruhl von der Bauverwaltung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau war für alle Beteiligten eine große Freude.

An dieser Stelle ein großer Dank an die beteiligten Baufirmen:

Hermann Neitsch Nachfolger GmbH, Cunewalde, Los 1 Straßenbau, Stützwände, Wegebau

Firma Ernst Teubner GmbH, Schirgiswalde, Los 2 Metallbau, Zaun- und Geländerbau

Firma Elektroinstallationen Marco Wagner, Schirgiswalde, Los 3 Elektroinstallationen

Um einen höheren finanziellen Spielraum zu ermöglichen, wurde die Maßnahme ohne Begleitung eines Ingenieurbüros ausgeführt. Die dadurch eingesparten Mittel konnten somit vollumfänglich in die Baumaßnahme einfließen!

Wir danken Herrn Gruhl von unserem Amt Bauwesen und Liegenschaften für sein hohes Engagement in der Planung, Bauleitung, Umsetzung und den nun erfolgreichen Abschluss der anspruchsvollen Maßnahme!

 

Wichtige Information für Überweisungen an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau

Seit dem 05.10.2025 wurde von den Kreditinstituten die neue EU-Richtlinie VoP (Verification of Payee) für Überweisungen umgesetzt.

Ziel ist es, durch den Abgleich von Empfängernamen und IBAN, Betrugsversuche zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.

Bei abweichendem Empfängernamen erfolgt eine Fehlermeldung bei Ihrer Überweisung.

Bitte achten Sie auf den korrekten Empfängernamen (Kontoinhaber) für Ihre Zahlung:                      

Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit der IBAN: DE68 8555 0000 1099 9889 90 - BIC: SOLADES1BAT.

→ Bitte prüfen Sie bereits bestehende Daueraufträge bei Ihren Banken und ändern diese bei Abweichungen.

→ Erteilte Lastschriftmandate an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter 03592/386621 zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Stadtkasse der Stadt Schirgiswalde-Kirschau

 

 

 

 

Baufortschritt Vegro-Gewerbegebietsstraße

Wie an den Bildern ersichtlich ist, geht der Bau zügig voran.

In den letzten Tagen wurde die Löschwasserzisterne in den zukünftigen Straßenkörper eingebaut und verfüllt.

Damit ist wieder eine Verbesserung der Löschwasserversorgung in Zukunft gegeben.

VORSICHT! BETRÜGER!

Derzeit verschickt ein angebliches Inkassounternehmen per Mail unter dem Absender rechnung@universum-service.de, Rechnungen bzw. Mahnungen, die den Anschein erwecken, dieses Unternehmen sei von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau oder einer staatlichen Stelle mit Sitz im Landkreis Bautzen beauftragt. Dies ist falsch!

Die Firma „UNIVERSUM Inkasso GmbH“, die das angebliche Inkassounternehmen verwendet gibt es wirklich, allerdings handelt es sich bei den Absendern der versendeten Mails um Nachahmer und damit um Betrüger (Diebstahl der Identität). Die offizielle E-Mail-Adresse der Universum Inkasso GmbH lautet: office@universum-inkasso.de

Die Rechnungen/Mahnungen werden angeblich im Auftrag des „Finanzamtes Stadt Schirgiswalde-Kirschau“ verschickt. Diese Institution gibt es nicht. In der Stadtverwaltung gibt es kein Finanzamt. Das Finanzamt als staatliche Stelle befindet sich in Bautzen. Die Finanzverwaltung vollstreckt auch selbst, in der Regel über Zollbehörden.

Sowohl die Stadt als auch Finanzamt benötigen keine Inkassobüros und bedürfen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern etc. auch keines gerichtlichen Mahnbescheides.

Vorsicht: in der Mail befindet sich ein Anhang, bei dem Schadsoftware nicht ausgeschlossen werden kann. Also bitte nicht öffnen!

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Neue Spielzeiten des Glockenspiels Schirgiswalde

Das Glockenspiel der Schirgiswalder Pfarrkirche erklingt in dieser Saison jeweils

Dienstag und Donnerstag um 18:00 Uhr sowie

Samstag um 17:00 Uhr.

 In Absprache mit dem Pfarrbüro der Katholischen Gemeinde ist es auch möglich, das Carillon zu besonderen Anlässen zu anderen Zeiten bespielen zu lassen.

Bürgermeisterwahl 2025 (Ergebnis)

Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 2025

Allgemeines / Grundlagen:

Ab 2022 wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Für das Jahr 2025 wird die Grundsteuer zum ersten Mal, basierend auf den neuen durch das Finanzamt Bautzen ermittelten Grundstückswerten, neu berechnet. Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau ist an die Angaben der Grundsteuermessbescheide gebunden. Für 2024 gilt die Grundsteuer, entsprechend der bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Durch die Grundsteuerreform soll eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Ungerechtigkeit der Grundsteuer beseitigt werden. Dafür orientiert sich die Höhe der Grundsteuer genauer als in der Vergangenheit am Wert der Grundstücke. Das Grundsteueraufkommen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau soll sich in Summe aber weder erhöhen noch vermindern.

Entsprechend der Maßgabe einer gerechteren Verteilung wird sich folglich bei einigen Grundstücken die Grundsteuer erhöhen, bei anderen Grundstücken die Grundsteuer absenken.

Anhand dem durch das Finanzamt Bautzen ermittelten und Ihnen postalisch zugesandten Grundsteuerwert und dem sich daraus ergebenden Grundsteuermessbetrag wird von uns die Grundsteuer ermittelt. Dazu multiplizieren wir den Grundsteuermessbetrag mit dem für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau ab 2025 beschlossenen Hebesatz.

Um bei den Grundsteuereinnahmen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau aufkommensneutral zu bleiben, d.h. das Grundsteueraufkommen 2025 nicht zu erhöhen oder zu vermindern, hat der Stadtrat die Hebesätze für 2025, wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliches Vermögen):                     300 %   (bisher 300%) = Faktor 3,00

Grundsteuer B (Grundvermögen):                                                          382 %   (bisher 415%) = Faktor 3,82

Jeder Steuerpflichtige erhält von der Stadt für jedes seiner Grundstücke einen gesonderten Grundsteuerbescheid ab 2025. Auf diesen Bescheiden sind die genauen Zahlungstermine zur Grundsteuer angegeben.

Wichtig für die Zahlungen:

Alle bisherigen Zahlungsverpflichtungen zur Grundsteuer entfallen ab dem 01. Januar 2025! Bitte sehen Sie von Zahlungen auf Grundlage der alten Grundsteuerbescheide ab. Bitte stornieren Sie auch bisherige Daueraufträge zur Grundsteuer zum Jahresende 2024. Bitte leisten Sie für 2025 erst wieder Zahlungen, wenn Sie einen neuen Grundsteuerbescheid der Stadt Schirgiswalde-Kirschau erhalten haben.

Sollten Sie eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug ab 2025 erfolgt erst, wenn Ihnen der neue Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vorliegt.

 

Zeitpunkt Ausstellung Grundsteuermessbescheid:

Vorgesehen ist, die Grundsteuerbescheide aller bereits geprüften Grundstücke im Januar/Februar 2025 zu versenden. Für alle weiteren Grundstücke, bei welchen behördlicherseits noch Prüfungen vorgenommen werden müssen, werden so gut wie möglich im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt.

Allgemeinverfügung Borkenkäfer 2024

   

Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer

Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer.pdf (1,2 MiB)

Förderung der privaten Hochwassereigenvorsorge

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund "Oberland"

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund Oberland.pdf (11,8 MiB)

Der Pflichtumtausch des Führerscheins beginnt

Pflichtumtausch Führerschein.pdf (29,3 KiB)