Aktuelles

Information zu Orientierungsmarschübung der Offiziersschule des Heeres im Stadtgebiet

Am 03.02.2026 werden sich etwa 60 Soldaten unter Einsatz von 6 Radfahrzeugen und am

04.02.2026 22 Soldaten mit 2 Radfahrzeugen mit Karten, Skizzen und Kompass im freien Gelände bewegen.

Durch die Fahrzeuge werden nur Wege und Straßen gem. der StVO genutzt.

Die Übungen finden von 14:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages statt.

Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2026

Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der jeweils für das Steuerjahr gültigen Fassung wird die Hundesteuer durch die Gemeinde erhoben.

Gemäß § 9 Abs. 4 dieser Satzung kann die Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden wird verzichtet.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Steuerfälle die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe fest.

Die Hundesteuer 2026 wird mit dem in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 01.07.2026 fällig.

Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderung.

Im Falle der Änderung von Veranlagungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Schirgiswalde-Kirschau, den 19.12.2025

Gabriel

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2026

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge), Eigentumsverhältnisse oder Nutzungen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden wird verzichtet.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Grundstücke auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe fest.

Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.

Die Fälligkeit für Jahreszahler ist am 01.07.2026.

Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderungen.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Veranlagungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

 

Schirgiswalde-Kirschau, den 19.12.2025

Gabriel

Bürgermeister

Wichtige Information für Überweisungen an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau

Seit dem 05.10.2025 wurde von den Kreditinstituten die neue EU-Richtlinie VoP (Verification of Payee) für Überweisungen umgesetzt.

Ziel ist es, durch den Abgleich von Empfängernamen und IBAN, Betrugsversuche zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.

Bei abweichendem Empfängernamen erfolgt eine Fehlermeldung bei Ihrer Überweisung.

Bitte achten Sie auf den korrekten Empfängernamen (Kontoinhaber) für Ihre Zahlung:                      

Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit der IBAN: DE68 8555 0000 1099 9889 90 - BIC: SOLADES1BAT.

→ Bitte prüfen Sie bereits bestehende Daueraufträge bei Ihren Banken und ändern diese bei Abweichungen.

→ Erteilte Lastschriftmandate an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter 03592/386621 zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Stadtkasse der Stadt Schirgiswalde-Kirschau

 

 

 

 

VORSICHT! BETRÜGER!

Derzeit verschickt ein angebliches Inkassounternehmen per Mail unter dem Absender rechnung@universum-service.de, Rechnungen bzw. Mahnungen, die den Anschein erwecken, dieses Unternehmen sei von der Stadt Schirgiswalde-Kirschau oder einer staatlichen Stelle mit Sitz im Landkreis Bautzen beauftragt. Dies ist falsch!

Die Firma „UNIVERSUM Inkasso GmbH“, die das angebliche Inkassounternehmen verwendet gibt es wirklich, allerdings handelt es sich bei den Absendern der versendeten Mails um Nachahmer und damit um Betrüger (Diebstahl der Identität). Die offizielle E-Mail-Adresse der Universum Inkasso GmbH lautet: office@universum-inkasso.de

Die Rechnungen/Mahnungen werden angeblich im Auftrag des „Finanzamtes Stadt Schirgiswalde-Kirschau“ verschickt. Diese Institution gibt es nicht. In der Stadtverwaltung gibt es kein Finanzamt. Das Finanzamt als staatliche Stelle befindet sich in Bautzen. Die Finanzverwaltung vollstreckt auch selbst, in der Regel über Zollbehörden.

Sowohl die Stadt als auch Finanzamt benötigen keine Inkassobüros und bedürfen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen wie Steuern etc. auch keines gerichtlichen Mahnbescheides.

Vorsicht: in der Mail befindet sich ein Anhang, bei dem Schadsoftware nicht ausgeschlossen werden kann. Also bitte nicht öffnen!

Abonniere jetzt unseren WhatsApp-Kanal und verpasse keine News und Highlights mehr!

QR-Code scannen und abonnieren:

Bürgermeisterwahl 2025 (Ergebnis)

Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer

Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichten und Kiefer.pdf (1,2 MiB)

Förderung der privaten Hochwassereigenvorsorge

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund "Oberland"

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund Oberland.pdf (11,8 MiB)

Der Pflichtumtausch des Führerscheins beginnt

Pflichtumtausch Führerschein.pdf (29,3 KiB)