Einwohnerversammlung Schirgiswalde
Ideenwettbewerb für bürgerschaftliches Engagement
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund "Oberland"
Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Städte- und Gemeindeverbund Oberland.pdf (11,8 MiB)
Ausbau Kreisstraße Neuschirgiswalde - Weifa
Die Kreisstraße zwischen Neuschirgiswalde und Weifa wird voraussichtlich in der Zeit
vom 20.03.2023 bis zum 28.09.2024 grundhaft ausgebaut.
Der Baubeginn erfolgt in Abhängigkeit von bauoffener Witterung.
Der Baubereich befindet sich zwischen dem Ortsausgang Neuschirgiswalde in Richtung Steinigtwolmsdorf und dem
Ortseingang Weifa. Vorgesehen sind im Wesentlichen der Ausbau des 1.413 m langen Abschnittes, das Herstellen
einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,00 m, die Erneuerung der Entwässerungsanlagen sowie das Anpassen
der Randbereiche.
Während der Bauarbeiten muss der Straßenabschnitt für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden.
Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite ist eine Vollsperrung erforderlich.
Während der Sperrung wird der Verkehr über die Staatsstraßen S 116, S 117 und S 119
(Schirgiswalde-Kirschau – Wilthen - Neukirch/Lausitz) umgeleitet.
Die betroffenen Linien im ÖPNV werden infolge der Sperrungen gleichfalls umgeleitet. In Neuschirgiswalde
werden die vorhandenen Haltestellen weiterhin aus Richtung Schirgiswalde bis zur Wendestelle am Gasthaus
„Zur frischen Quelle“ angefahren. In Weifa werden die vorhandenen Haltestellen weiterhin aus Richtung
Steinigtwolmsdorf bis zum Parkplatz an der Gaststätte „Keglerstübl“ bedient. Die Fahrgäste werden gebeten,
Änderungen an den Fahrplanaushängen zu beachten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis für diese Maßnahme.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Haushaltes.
(Pflichthinweis gem. Zuwendungsbescheid vom 12.08.2022)
Sächsischer Staatspreis Ländliches Bauen 2023
Bewerbung bis 16.03.2023
Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.baukultur.sachsen.de/Staatspreis-Laendliches-Bauen
Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2022
Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der jeweils für das Steuerjahr gültigen Fassung wird die Hundesteuer durch die Gemeinde erhoben.
Gemäß § 9 Abs. 4 dieser Satzung kann die Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden wird verzichtet.
Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Steuerfälle die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe fest.
Die Hundesteuer 2022 wird mit dem in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 01.07.2022 fällig.
Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderung.
Im Falle der Änderung von Veranlagungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
Der Pflichtumtausch des Führerscheins beginnt
Förderprogramm „Jung kauft Alt“ SAB
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